Neuigkeiten aus der Kantonsratsfraktion
23.10.2017
Ein Unternehmen, das rote Zahlen schreibt und gleichzeitig Immobilien verkauft oder vielleicht verkaufen muss, soll künftig die anfallende Grundstücksgewinnsteuer mit den Geschäftsverlusten verrechnen können. So können Unternehmen in schwieriger Lage unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Das ist zum Wohle des ganzen Kantons.